AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fahrschule Aschmann und ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern für alle angebotenen Ausbildungsleistungen an sämtlichen Standorten.
1. Zustandekommen des Ausbildungsvertrags
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung und die Bestätigung durch die Fahrschule zustande. Mit Vertragsabschluss gelten diese AGB als anerkannt.
Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme an den theoretischen und praktischen Ausbildungsleistungen entsprechend der gewählten Führerscheinklasse.
2. Ausbildungsleistungen
Die Fahrschule erbringt die Ausbildung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
- Theorieunterricht entsprechend der gesetzlichen Pflichtunterrichte
- Praktische Grund- und Leistungsstufen
- Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)
- Praktische Prüfungsvorbereitung
- Fahrsimulator-Ausbildung (falls gebucht)
Der Umfang der praktischen Ausbildung richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt und der Einschätzung der verantwortlichen Fahrlehrer:innen.
3. Pflichten der Fahrschüler
- pünktliche Teilnahme an Theorie- und Praxisstunden
- Mitführen eines gültigen Ausweises zu jeder Fahrstunde
- Beachtung der Anweisungen des Fahrlehrers
- angemessene Bekleidung und festes Schuhwerk
- kein Erscheinen unter Alkohol, Drogen oder fahruntauglichen Medikamenten
Bei Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen kann der Fahrschüler von der Stunde ausgeschlossen werden.
4. Pflichten der Fahrschule
- ordnungsgemäße Ausbildung nach FahrlG und FahrschAusbO
- Vermittlung aller gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte
- Einsatz ausgebildeter und geprüfter Fahrlehrer
- Bereitstellung sicherer, funktionsfähiger Ausbildungsfahrzeuge
5. Vereinbarung und Absage von Fahrstunden
Fahrstunden werden individuell vereinbart. Absagen müssen mindestens 2 Werktage zuvor erfolgen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann die Fahrschule eine Ausfallpauschale in Höhe der vereinbarten Fahrstunde berechnen, sofern kein Ersatztermin vergeben werden kann.
6. Prüfungszulassung und Prüfungsgebühren
Die Zulassung zur theoretischen wie praktischen Prüfung erfolgt, sobald die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
Gebühren für Prüfungen (TÜV) sind gesondert zu entrichten und nicht Bestandteil dieser AGB.
7. Vertragsdauer und Reaktivierung
Der Vertrag endet mit bestandener oder endgültig nicht bestandener Prüfung.
Ruht die Ausbildung 12 Monate ohne jegliche Aktivität (keine Theorie, keine Fahrstunden, keine Prüfungen), muss der Vertrag reaktiviert werden. Für die Reaktivierung wird ein halber Grundbetrag fällig.
Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.
8. Kündigung des Ausbildungsvertrags
Der Fahrschüler kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu bezahlen.
Für die Bearbeitung einer Vertragskündigung fällt eine pauschale Verwaltungsgebühr von 50 Euro an.
Die Fahrschule kann kündigen, wenn:
- der Fahrschüler wiederholt unentschuldigt fehlt
- Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben
- Bereits vereinbarte Termine mehrfach unangemeldet nicht wahrgenommen werden
- gegen Sicherheitsanweisungen grob verstoßen wird
- die Ausbildung durch Fehlverhalten erheblich gestört wird
9. Gutscheine und Rabatte
Gutscheine oder Rabatte sind bis zur Prüfungsanmeldung gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
10. Widerrufsrecht bei Online-Anmeldung
Für Online-Anmeldungen besteht ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
Bei vollständiger Leistungserbringung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sofern dem ausdrücklich zugestimmt wurde.
11. Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt unsere Datenschutzerklärung unter /datenschutz.html.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.