| Besucher: 2768 | Startseite | Preisrechner | Onlineanmeldung | Motorboot | Kontakt |
| Maximale Breite eines Fahrzeuges | 2.55 m |
| Maximale Höhe eines Fahrzeuge | 4.00 m |
| Maximale Länge eines Fahrzeuges | 12 m |
| Maximale Länge eines Zuges | 18.75 m |
|
|
Parken verboten Mindestabstand beim Parken zu dem Zeichen 5 Meter. Wenn das Zeichen verdeckt wird muß 10 Meter Abstand eingehalten werden |
|
|
Ausnahme ist das Andreaskreuz ausserhalb geschlossenern Ortschaften. Hier gilt 50 Meter. |
|
|
Bei diesem Verkehrszeichen darf 15 Meter vor und nach dem Schild nicht geparkt werden |
|
|
Bis zu 5 Meter vor dem Zebrastreifen ist das Parken verboten, nach dem Zebrastreifen darf unmittelbar geparkt werden. |
|
|
Lastkraftwagen und Züge müssen unmittelbar an der einstreifigen Bake warten, wenn der Bahnübergang rot ist und sie von mehrspurigen Kraftfahrzeugen überholt werden können und dürfen |